Sonderurlaub

Freistellung für die Jugendarbeit

Für deine ehrenamtliche Mitarbeit im Zeltlager oder für Aus- und Weiterbildungen kannst du dich von deiner Arbeit freistellen lassen. Das ist gesetzlich geregelt: Jede/r Beschäftige hat einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Voraussetzung ist, dass er oder sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig ist.

Den richtigen Weg zum Sonderurlaub in Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Antragsformularen findest du auf den Websiten des BDKJ Mainz.

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Letzte Aktualisierung: 01-06-2007

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