Wettbewerb zur Mitgliederwerbung

(aus: Schlaglichter Nr.64/04)

Wer macht mit?Mitmachen kann jedes Mitglied von PfIFF, also auch Neumitglieder, mit Ausnahme des Vorstands.

Was gibt es zu gewinnen? Die zwei Gewinne bestehen jeweils aus einem Einkaufsgutschein für das Rüsthaus im Wert von 40 Euro.

Was muss ich dafür tun? Bedingung für die Teilnahme an der Verlosung des einen Einkaufsgutscheins ist die Werbung von mindestens einem neuen PfIFF Mitglied im Zeitraum vom 10.07.2004 bis zur nächsten Mitgliederversammlung Mitte 2005. Wer in diesem Zeitraum die meisten Mitglieder wirbt, erhält den anderen Einkaufsgutschein.

Wie wird meine Werbung gezählt? Auf der Beitrittserklärung des neuen Mitglieds genügt der Vermerk "geworben durch ..." um gezählt zu werden.

Wo gibt es Beitrittserklärungen? Der Vordruck ist im Internet auf den PfIFF Seiten der Homepage des Diözesanverbandes abgelegt.

Was ist zu beachten? Natürlich ist PfIFF in erster Linie an zahlenden Mitgliedern interessiert, dennoch hier der Hinweis, dass aktive Mitglieder der DPSG bei PfIFF keinen Mindestbeitrag zahlen müssen und trotzdem für den Wettbewerb zählen.

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