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![]() Umsetzung BundeskinderschutzgesetzErweiterte Führungszeugnisse - Wer? Wie? Was?Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hier geht es u.a. darum, dass freie Träger der Jugendhilfe (z.B. jeder DPSG-Stamm) von ihren Leitern ein erweitertes Führungszeugnis anfordern müssen. Grundlage hierfür bilden Vereinbarungen zwischen den kommunalen Jugendämtern und den freien Trägern.
Wir bitten euch diesen Service zu nutzen! Damit der Prozess für euch so unkompliziert wie möglich wird, bitten wir euch nach den von uns erstellen Ablaufplänen vorzugehen. Diese Ablaufpläne findet ihr unten bei den Links. Solltet ihr weiterhin Fragen haben, scheut nicht im Diözesanbüro anzurufen. Weiterführende Links
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